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Welchen Einfluss hat eine Therapie mit monoklonalen Antikörpern bei Stillenden auf die Durchführung von Impfungen der Kinder?

Babys von Müttern, die einen monoklonale Antikörper ausschließlich in der Stillzeit einnehmen, können in der Regel ohne Einschränkungen geimpft werden. Werden orale Immuntherapien in der Stillzeit eingenommen, die vom Kind über den Magen-Darmtrakt durch die Muttermilch aufgenommen werden könnten, muss eine Impfung mit der Kinderärztin oder dem Kinderarzt besprochen werden.

Wird ein monoklonaler Antikörper nur in der Stillzeit weiter verabreicht und wurde nicht in den letzten beiden Dritteln der Schwangerschaft gegeben, ergeben sich meist keine Einschränkung für eine Impfung der Kinder. Allerdings sollten auch hier alle Medikamente, die von der Mutter in der Stillzeit eingenommen wurden der Kinderärztin oder dem Kinderarzt mitgeteilt werden.

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